Allgemeine Geschäftsbedigungen
- § 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche
Vertragsbeziehungen zwischen der PGM Service & Recruiting GmbH (nachfolgend
„Vermieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Mieter“) im Zusammenhang mit der
Vermietung von Anhängern und sonstigen Mietgegenständen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich
zugestimmt.
(3) Die AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Verträge mit
demselben Mieter.
§ 2 Eigentumsschutz
(1) Sämtliche Mietgegenstände verbleiben im Eigentum des Vermieters.
(2) Verpfändung, Übereignung, Untervermietung, Weitergabe oder sonstige Verfügungen
durch den Mieter sind unzulässig.
(3) Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich über Zugriffe Dritter (z. B. Pfändungen) zu
informieren.
(4) Interventionskosten sowie hieraus entstehende Schäden trägt der Mieter.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Mietgegenstände auf hannorent.de stellt kein verbindliches
Angebot dar.
(2) Die Buchung erfolgt ausschließlich online über hanno.rentware.io oder das auf
hannorent.de eingebundene Buchungs-Widget.
(3) Mit Absendung der Buchung gibt der Mieter ein verbindliches Angebot ab; der Vertrag
kommt durch ausdrückliche Annahme (E-Mail-Bestätigung) oder Übergabe zustande.
§ 4 Mietpreise und Kaution
(1) Es gelten die bei Buchung ausgewiesenen Preise; Irrtümer vorbehalten.
(2) Der Vermieter kann eine Kaution verlangen; diese ist vor Mietbeginn zu leisten und
wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe erstattet, sofern keine Gegenansprüche
bestehen.
§ 5 Stornierung / Umbuchung
(1) Stornierungen oder Umbuchungen sind bis 7 Tage (168 Stunden) vor Mietbeginn
kostenfrei möglich.
(2) Nach Ablauf dieser Frist sind weder Stornierungen noch Umbuchungen möglich;
der volle Mietpreis wird fällig.
(3) Im Falle einer Rücklastschrift oder der Eröffnung eines Konflikts bei einem
Zahlungsdienstleister trägt der Mieter sämtliche dadurch entstehenden Kosten und
Gebühren.
§ 6 Übergabe, Rückgabe und Reinigung
(1) Übergabe vorbehaltlich Verfügbarkeit. Der Mieter hat spätestens zum vertraglich
vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
(2) Verspätete Rückgabe: Für jede angebrochene 24-Stunden-Periode schuldet der
Mieter das Doppelte des vereinbarten Tagessatzes sowie den Ersatz sämtlicher
Folgeschäden (insb. entgangene Anschlussmieten).
(3) Reinigung: Ladeflächen sind besenrein zurückzugeben; andernfalls wird eine
Reinigungspauschale von 100 € erhoben.
(4) Bearbeitungspauschale: Für jeden außerordentlichen Vorgang (z. B. Verspätung,
Verlust, Beschädigung, Sonderreinigung, Rückholung, sonstige Zusatzbearbeitung) fällt
eine Pauschale von 49 € an. Diese entspricht den Kosten einer begonnenen
Arbeitsstunde.
§ 6a Ersatzgestellung
Ist der gebuchte Mietgegenstand aufgrund Defekts, Verschleißes oder sonstiger
unvorhersehbarer Umstände nicht einsatzbereit, ist der Vermieter berechtigt, ein
vergleichbares Ersatzgerät zu stellen. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Einzelobjekt
besteht nicht. Ist Ersatz nicht möglich, wird die Miete erstattet; weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 7 Zubehör und Schlüssel
Verlust oder Beschädigung von Zubehör (z. B. Vorhängeschlösser,
Diebstahlsicherungen, Adapter, Kabel, Schlüssel) wird zum Wiederbeschaffungswert
berechnet; zusätzlich fällt die Bearbeitungspauschale von 49 € an.
§ 8 Ablauf der Anmietung und Rückgabe
(1) Buchung & Zahlung: Online über hanno.rentware.io oder Widget;
Rechnungserstellung automatisiert; Zahlung sofort fällig (PayPal/Kreditkarte).
(2) Identitätsprüfung & Abholung: Bei Abholung ist ein gültiger Original-
Personalausweis oder Reisepass vorzulegen; digitale Kopien/Fotos werden nicht
akzeptiert. Der Mieter hält den Ausweis zur Identitätsprüfung in die am Betriebsgelände
installierte Ring-Kamera; Gesicht und Frisur müssen erkennbar sein;
Sonnenbrillen/Kopfbedeckungen sind nicht zulässig. Wird die eindeutige Identifizierung
nicht ermöglicht, erfolgt keine Herausgabe.
(3) Ausländischer Ausweis: Zusätzlich ist eine aktuelle Meldebescheinigung im
Original vorzulegen.
(4) Schlüsselsafe & Rückgabe: Zugang/ Rückgabe mittels zeitlich limitiertem Code
über denselben Safe. Erfolgt die Nutzung nicht im vorgesehenen Zeitfenster, gilt die
Rückgabe als verspätet (§ 6).
§ 9 Mietzeit und Verlängerung
(1) Der Mietpreis gilt stets als 24-Stunden-Tarif; auch bei kürzerer Nutzung ist der volle
24-h-Preis fällig.
(2) Verlängerung = neue Buchung; ab Verlängerungsbeginn läuft ein neuer 24-h-
Zeitraum mit erneutem 24-h-Tarif.
(3) Verlängerungen erfolgen ausschließlich online (Website/Shop/Widget), ohne
gesonderte Bestätigung, vorbehaltlich Verfügbarkeit, und werden erst mit
vollständiger Zahlung wirksam. Eine erneute Identitätsprüfung ist hierfür nicht
erforderlich.
§ 10 Zahlungsbedingungen
Zahlung ausschließlich im Voraus über die angebotenen Zahlungsarten.
§ 11 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
(2) Eine Haftung für technische Störungen, Ausfälle oder Folgeschäden
(Verdienstausfall, entgangener Gewinn, Nutzungsausfall) ist ausgeschlossen.
§ 12 Pflichten und Mängelanzeige des Mieters
(1) Der Mieter hat den Mietgegenstand bei Übergabe sorgfältig zu prüfen und etwaige
Mängel unverzüglich, spätestens vor Verlassen des Betriebsgeländes, anzuzeigen.
(2) Nachträgliche Reklamationen können regelmäßig nicht berücksichtigt werden und
gelten im Zweifel als während der Mietzeit entstanden.
(3) Da es sich um Nutzfahrzeuge handelt, stellen geringfügige Gebrauchsspuren
keinen Mangel dar, solange die Funktionstüchtigkeit nicht beeinträchtigt ist.
(4) Der Mieter verpflichtet sich zur sachgerechten Nutzung; Schäden/Verluste/Diebstahl
sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 13 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet für Schäden, Verschlechterungen, Verluste oder Untergang bis zum
Wiederbeschaffungswert.
(2) Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter zusätzlich für Folgeschäden,
insbesondere entgangene Mieteinnahmen.
§ 14 Versicherung / Schadenfall
(1) Sämtliche vom Vermieter vermieteten Anhänger sind als Selbstfahrermietfahrzeuge
zugelassen und über die Allianz Versicherungs-AG haftpflichtversichert.
(2) Gemäß gesetzlicher Regelung gilt: Während des bestimmungsgemäßen Gebrauchs
im Straßenverkehr sind Anhänger über die Kfz-Haftpflichtversicherung des jeweiligen
Zugfahrzeugs mitversichert.
(3) Eine Begrenzung des Selbstbehaltes im Versicherungsfall besteht nicht. Der Mieter
haftet somit – soweit gesetzlich zulässig – vollumfänglich für Schäden, die nicht oder
nicht vollständig von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs übernommen
werden.
(4) Der Mieter ist verpflichtet, im Schadenfall die sofortige Rückführung bzw. Bergung
des Mietgegenstandes zum Abholort sicherzustellen. Erfolgt die Rückholung durch den
Vermieter, werden eine Pauschale von 250 € sowie 1 €/km (Hin-/Rückfahrt) berechnet.
§ 15 Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit
Verlassen des Betriebsgeländes auf den Mieter über.
§ 16 Kündigung
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (insb. Zahlungsverzug, falsche Angaben,
Anzeichen von Zahlungsunfähigkeit) bleibt vorbehalten.
§ 17 Mindestalter und Nachweise
(1) Mieter müssen volljährig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
(2) Bei Abholung ist ein gültiger Ausweis im Original vorzulegen; Ausweiskopien werden
nicht angefertigt (Ausnahme § 18 Abs. 3).
§ 18 Auslandsfahrten
(1) Fahrten ins Ausland sind nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters gestattet.
(2) Unangemeldete Auslandsfahrten: Vertragsstrafe 500 €.
(3) Bei genehmigten Auslandsfahrten hat der Mieter vor Abfahrt per E-Mail an
info@hannorent.de Foto/Scan beider Seiten des Ausweises der abholenden Person
sowie des Fahrzeugscheins (ZB I) zu übermitteln; die Originale sind bei Abholung
vorzulegen. Verstöße berechtigen zur Verweigerung/Beendigung der Miete; Kosten trägt
der Mieter.
§ 19 Datenschutz (DSGVO-Hinweise)
(1) Verantwortlicher i. S. v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO: PGM Service & Recruiting GmbH,
Badenstedter Str. 46a, 30453 Hannover, info@hannorent.de.
(2) Verarbeitungszwecke/-grundlagen: Vertragsanbahnung/-durchführung/-abwicklung
(Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), berechtigte Interessen an
Sicherheit/Diebstahlprävention/Beweissicherung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), gesetzliche
Pflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
(3) Kategorien: Bestands-, Kontakt-, Identitäts- und Abrechnungsdaten, Buchungs-
/Nutzungsdaten, Videoaufzeichnungen der Identitätsprüfung, sowie Standortdaten
gem. § 20.
(4) Empfänger: IT- und Zahlungsdienstleister (Auftragsverarbeitung), im Einzelfall
Behörden/Rechtsberater.
(5) Speicherdauer: Grundsätzlich für die Dauer des Vertrags und entsprechend
gesetzlicher Aufbewahrungsfristen; Video-/Ring-Aufzeichnungen und im Rahmen § 18
Abs. 3 übermittelte Dokumente werden spätestens nach 30 Tagen gelöscht, es sei
denn, eine längere Speicherung ist zur Aufklärung von Vorfällen oder
Durchsetzung/Rechtsverteidigung erforderlich.
(6) Betroffenenrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung,
Datenübertragbarkeit, Widerspruch (Art. 15–21 DSGVO); Beschwerderecht bei der
Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
(7) Weitere Informationen erteilt der Vermieter auf Anfrage.
§ 20 Videoaufzeichnung, Standortbestimmung und Tracking
(1) Der Vermieter ist berechtigt, Video-/Audioaufzeichnungen auf dem Betriebsgelände
zur Sicherheits- und Identitätsprüfung (Ring-Kamera) zu erstellen; Gesicht und Frisur
müssen vollständig erkennbar sein (vgl. § 8).
(2) Der Vermieter ist ferner berechtigt, die Mietgegenstände mit GPS-
Tracking/Standortbestimmung auszustatten; der Mieter erklärt sich hiermit
einverstanden. Die Verarbeitung der Standortdaten erfolgt ausschließlich zur
Diebstahlprävention, Wiederauffindung, Sicherstellung der Rückgabe sowie zur
Kontrolle der Vertragseinhaltung (z. B. Mietzeit, Gebietsbeschränkungen gem. § 18).
(3) Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Vermieters).
Standortdaten werden nur anlassbezogen abgerufen und nicht dauerhaft gespeichert;
eine Speicherung erfolgt nur, soweit zur Aufklärung von Pflichtverletzungen/Diebstählen
oder zur Rechtsdurchsetzung erforderlich.
(4) Löschung: Spätestens nach 30 Tagen, sofern keine gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten bestehen oder die Daten im Einzelfall weiter benötigt werden.
§ 21 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Hannover.
§ 22 Widerrufsrecht
(1) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht für Verbraucher bei Mietverträgen über
Fahrzeuge und Anhänger nicht. Grundlage hierfür ist § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, wonach
das Widerrufsrecht insbesondere bei Kraftfahrzeugvermietungen ausgeschlossen ist,
wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
(2) Ein Widerruf ist daher ausgeschlossen.
§ 23 Grundvoraussetzungen für die Anmietung
(1) Der Mieter/Fahrer muss volljährig (mindestens 18 Jahre alt) und voll geschäftsfähig
sein.
(2) Bei Abholung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass im Original
vorzulegen; bei ausländischen Ausweisen zusätzlich eine gültige Meldebescheinigung.
(3) Der Mieter/Fahrer muss im Besitz einer in der Europäischen Union gültigen
Fahrerlaubnis sein.
(4) Das Zugfahrzeug muss in Deutschland zugelassen sein.
(5) Der Mieter allein trägt die Verantwortung, ob seine Fahrerlaubnis für die Führung des
Mietgegenstandes in Kombination mit dem jeweiligen Zugfahrzeug ausreichend ist. Vor
jeder Fahrt ist dies anhand der mitgelieferten Zulassungsbescheinigung Teil 1 zu
prüfen.
(6) Der Vermieter erteilt keine Auskunft oder Beratung, ob das jeweilige Zugfahrzeug
den Anhänger ziehen darf, ob eine bestimmte Fahrerlaubnis genügt oder ob der
Anhänger für den vom Mieter geplanten Zweck geeignet ist. Diese Prüfung obliegt
ausschließlich dem Mieter.
§ 24 Schlichtung
Vor Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe verpflichten sich die Parteien, zunächst eine
außergerichtliche Schlichtung anzustreben; dies gilt auch für
Rechnungsstreitigkeiten.
Die Beauftragung eines Inkassounternehmens zur Durchsetzung
unbestrittener/fälliger Forderungen gilt nicht als Schlichtung und bleibt unberührt.
§ 25 Sonstiges
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
unberührt (Salvatorische Klausel). Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§ 26 Kommunikation / Erreichbarkeit
(1) Verbindlicher Kommunikationsweg: Sämtliche Erklärungen, Mitteilungen, Anfragen
und Reklamationen im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis sind ausschließlich per
E-Mail an info@hannorent.de zu richten.
(2) Notfallnummer: Eine vom Vermieter bereitgestellte Notfalltelefonnummer dient
ausschließlich der Meldung dringender technischer Notfälle/Unfälle. Sie stellt
keinen Kundenservicekanal für Buchungen, Stornierungen, Vertragsfragen oder
sonstige Anfragen dar; derartige Anliegen sind ausnahmslos nach Abs. 1 per E-Mail zu
stellen.
(3) Fristen, die an den Zugang von Erklärungen anknüpfen, beginnen erst mit Zugang an
die E-Mailadresse gemäß Abs. 1 zu laufen.